Wissen für Handwerker

Baugarantien: Bauen ohne blockiertes Kapital

27. Januar 2026 7–9 Min. Lesezeit
Baugarantien und Kautionen in der Schweiz

Neben der gesetzlichen GAV-Kaution stehen Handwerker bei Schweizer Bauprojekten fast immer vor einer weiteren Hürde: Der Bauherr (oder Architekt / GU) fordert eine Baugarantie. Wie Sie diese Sicherheiten leisten, ohne Ihre Kreditlimite bei der Bank zu sprengen, erfahren Sie hier – inklusive aller Garantiearten, Bauphasen und Praxis-Tipps.

Ziel
Sicherheit für Bauherr

Garantieurkunden ersetzen den klassischen Garantierückbehalt und geben Vertraün – auch bei grossen Projekten.

Nutzen
Liquidität bleibt frei

Kautionsversicherung statt Bankgarantie: keine Blockade von Kreditlimiten und Bargeld.

Praxis
Rahmenvertrag

Einmalige Bonitätsprüfung, danach Garantien online abrufen – schnell und effizient.

Was sind Baugarantien?

Baugarantien sind finanzielle Sicherheiten, welche ein Unternehmer (Handwerker, Bauunternehmen, GU) dem Auftraggeber stellt. Sie schützen den Bauherrn, falls vertragliche Leistungen nicht oder nicht korrekt erbracht werden – etwa bei Nichterfüllung, Konkurs, Verzögerungen oder Mängeln nach der Abnahme.

Wichtig
Meist „auf erstes Verlangen“

In der Baupraxis werden Garantieurkunden häufig als abstrakte Solidarbürgschaft ausgestaltet: Der Garant (Bank oder Versicherung) zahlt bei formgültiger Inanspruchnahme, ohne zürst den Streit zwischen Bauherr und Unternehmer zu beurteilen. Danach werden allfällige Rückforderungen zwischen Unternehmer und Garant geregelt.

Das Dreiecksgeschäft am Bau

Bauherren möchten sich absichern. Sie wollen Gewissheit, dass ein Bauvorhaben vertragsgemäss fertiggestellt wird und dass allfällige Mängel auch Jahre später noch behoben werden.

Statt aber das Honorar des Handwerkers (den sogenannten Garantierückbehalt von oft 10 %) zurückzubehalten, wird eine Garantieurkunde / Solidarbürgschaft verlangt. Es entsteht ein Dreiecksgeschäft:

1) Unternehmer
stellt Garantie

z.B. Ausführung, Anzahlung, Werkmängel, Rückbehalt.

2) Garant
Bank / Versicherung

bürgt finanziell und stellt die Urkunde aus.

3) Bauherr
Begünstigter

kann Garantie im Bedarfsfall ziehen (gem. Urkunde).

Alle Baugarantie-Typen in der Schweiz (komplett)

Je nach Bauphase werden unterschiedliche Garantien gefordert. In der Praxis sind folgende Garantiearten üblich (teils unter unterschiedlichen Bezeichnungen in Ausschreibungen):

Bauphasen
Welche Garantie wann?
Die folgende Übersicht hilft Ihnen, Ausschreibungen schnell einzuordnen.
üblich in SIA-/GU-Verträgen & öffentlicher Hand
Vor Baubeginn
Bietungs- / Submissionsgarantie
1–3%

Sichert, dass der Anbieter sein Angebot nicht zurückzieht und bei Zuschlag den Vertrag unterzeichnet.

Anzahlungsgarantie
bis 100%

Sichert Akonto-/Vorauszahlungen des Bauherrn: Rückerstattung, falls Leistungen nicht erbracht werden.

Während dem Bau
Ausführungs- / Erfüllungsgarantie
5–10%

Deckt das Risiko, dass Arbeiten nicht fertiggestellt werden (z.B. Konkurs). Der Bauherr sichert Mehrkosten ab.

Vertragserfüllung (Synonym)
variabel

In Ausschreibungen wird häufig „Vertragserfüllung“ verlangt – gemeint ist meist die Ausführungsgarantie.

Nach Abnahme
Werkgarantie (Mängel) – SIA 118
10%

Sichert die Behebung von Mängeln gemäss Werkvertrag (oft 2 bis 5 Jahre). Wichtig bei verdeckten Mängeln.

Garantie für Garantierückbehalt
5–10%

Ersetzt den Rückbehalt: Der Bauherr behält keinen Werklohn ein, bleibt aber gleichwertig abgesichert.

Merke: Bezeichnungen variieren. Entscheidend sind Bauphase, Zweck und Laufzeit im Vertrag.

Typische Höhen & Laufzeiten (Orientierung)

Die exakten Werte stehen im Werkvertrag, in SIA-Bedingungen oder in der Ausschreibung. Als grobe Orientierung gelten oft folgende Bandbreiten:

übersicht
Richtwerte
Garantieart Typische Höhe Typische Laufzeit
Bietungs-/Submissiongarantie 1–3% der Offertsumme bis Vergabe/Zuschlag
Anzahlungsgarantie bis 100% der Anzahlung bis Leistung erbracht
Ausführungs-/Erfüllungsgarantie 5–10% der Auftragssumme bis Abnahme
Werkgarantie / Mängel (SIA 118) oft 10% (oder gem. Vertrag) 2–5 Jahre nach Abnahme
Garantierückbehalt-Garantie 5–10% des Werklohns bis Ende Garantiefrist
Hinweis: Werte variieren je nach Branche, Auftraggeber, Risikoprofil, Vertragswerk und Projektumfang.

Werkgarantie nach SIA 118 – kurz und klar

Die Werkgarantie (Mängelgarantie) ist der Klassiker nach der Abnahme. Sie sichert den Bauherrn ab, falls innerhalb der Garantiezeit Mängel auftreten, weil die Vertragserfüllung nicht korrekt war – insbesondere dann, wenn das Bauunternehmen Mängel nicht beheben kann oder will (z.B. nach Konkurs).

Praxis-Check: Was wird abgesichert?

  • Reparatur- und Nachbesserungskosten gem. Werkvertrag/SIA-Regime
  • typische Laufzeiten: 2 bis 5 Jahre (vertraglich festgelegt)
  • besonders relevant bei verdeckten Mängeln und Folgearbeiten

Bankgarantie vs. Kautionsversicherung

Traditionell gingen Handwerker für Baugarantien zu ihrer Hausbank. Doch Banken betrachten Garantien als Kreditgeschäft. Jeder ausgestellte Garantieschein blockiert Ihre Kreditlimite (Kontokorrent) oft im Verhältnis 1:1.

Das Problem der Bankgarantie: Wenn Sie 50'000 CHF als Werkgarantie stellen müssen, fehlen Ihnen diese 50'000 CHF in der Kreditlinie für Material, Lohnspitzen oder das nächste Projekt. Ihre Liquidität ist eingefroren.

Variante 1
Bankgarantie
  • blockiert Kreditlimiten (oft 1:1)
  • reduziert Finanzspielraum bei Wachstum
  • kann Sicherheiten / Verpfandung erfordern
Variante 2
Kautionsversicherung
  • Kreditlimiten bleiben frei
  • Prämie statt Kapitalblockade
  • hohe Akzeptanz bei Bauherr/öffentlicher Hand

Die Lösung der Versicherung: Schweizer Versicherungsgesellschaften bieten Kautions- und Garantieversicherungen an. Sie stellen Garantieurkunden aus, ohne dass Ihre Banklinie belastet wird. Sie zahlen eine Prämie für das ausgegebene Garantievolumen.

So funktioniert die Garantie in der Praxis

In der Praxis läuft es bei den meisten Anbietern ähnlich ab: Ein Rahmenvertrag (Limite) wird einmalig eingerichtet. Danach können Sie pro Baustelle die benötigte Garantieurkunde anfordern – oft digital.

Ablauf
Von der Bonität zur Urkunde
Ein klarer Prozess spart Admin-Aufwand und beschleunigt den Baustart.
Schritt 1
Rahmen / Limite

Einmalige Prüfung (Unternehmenszahlen, Projektprofil, Erfahrungen). Daraus ergibt sich das maximale Garantievolumen.

Schritt 2
Urkunde pro Auftrag

Garantieart, Betrag, Laufzeit und Begünstigter gem. Vertrag erfassen – Urkunde wird ausgestellt.

Schritt 3
Status & Verwaltung

Laufende Garantien, Engagements und Limiten im Blick – nach Projektende Garantien sauber freigeben oder auslaufen lassen.

Tipp: Je sauberer Ihre Projektunterlagen, desto schneller geht die Ausstellung.

Wo passt die GAV-Kaution hinein?

Die GAV-Kaution ist keine Bauherrensicherheit, sondern eine branchenbezogene Pflichtkaution (je nach Gesamtarbeitsvertrag). Sie dient der Absicherung von Ansprüchen der paritätischen Kommissionen (z.B. bei Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen).

Für Handwerksbetriebe ist entscheidend: GAV-Kaution und Baugarantien laufen parallel – und beide können über einen Rahmen bei einer Versicherung abgewickelt werden, damit Banklinien frei bleiben.

Häufige Fragen (kurz beantwortet)

Welche Garantie wird am häufigsten verlangt?

In der Praxis sind Ausführungs-/Erfüllungsgarantie (bis Abnahme) und Werkgarantie (nach Abnahme) am häufigsten. Dazu kommt oft die Garantie für den Garantierückbehalt, damit kein Werklohn blockiert wird.

Warum steht in der Urkunde „auf erstes Verlangen“?

Damit der Bauherr im Bedarfsfall schnell abgesichert ist. Der Garant zahlt bei formgerechter Inanspruchnahme. Streitigkeiten werden anschliessend zwischen Unternehmer und Garant geklärt – deshalb ist eine saubere Dokumentation wichtig.

Was brauche ich für eine schnelle Ausstellung?
  • Werkvertrag / Ausschreibung (mit Garantieart, Betrag, Laufzeit)
  • Daten des Begünstigten (Bauherr/GU/öffentliche Stelle)
  • Projektbezeichnung & Referenz/Bestellnummer
  • Unternehmensunterlagen für den Rahmen (einmalig)

Profi-Tipp für Handwerker

Nutzen Sie einen Bürge-/Garantie-Rahmenvertrag. Sie prüfen einmalig Ihre Bonität und können danach Garantieurkunden für neü Projekte (auch GAV-Kautionen) einfach online anfordern. So bleiben Sie schnell, liquide und konkurrenzfähig.

Fazit: Trennen Sie Kredite und Kautionen

Clevere Unternehmer nutzen Banken für Kredite (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Investitionen) und Versicherungen für Kautionen und Garantien. Mit einer Kautionsversicherung stellen Sie sicher, dass Sie für neü Aufträge stets handlungsfähig bleiben, ohne dem Bauherrn Sicherheiten verwehren zu müssen.

Befreien Sie Ihre Kreditlimite!

Ob GAV-Kaution, Ausführungsgarantie oder Werkgarantie (SIA 118): Wir lösen Ihre Kautionsfragen, damit Sie sich aufs Bauen konzentrieren können.

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