Neben der gesetzlichen GAV-Kaution stehen Handwerker bei Schweizer Bauprojekten fast immer vor einer weiteren Hürde: Der Bauherr (oder Architekt / GU) fordert eine Baugarantie. Wie Sie diese Sicherheiten leisten, ohne Ihre Kreditlimite bei der Bank zu sprengen, erfahren Sie hier – inklusive aller Garantiearten, Bauphasen und Praxis-Tipps.
Garantieurkunden ersetzen den klassischen Garantierückbehalt und geben Vertraün – auch bei grossen Projekten.
Kautionsversicherung statt Bankgarantie: keine Blockade von Kreditlimiten und Bargeld.
Einmalige Bonitätsprüfung, danach Garantien online abrufen – schnell und effizient.
Was sind Baugarantien?
Baugarantien sind finanzielle Sicherheiten, welche ein Unternehmer (Handwerker, Bauunternehmen, GU) dem Auftraggeber stellt. Sie schützen den Bauherrn, falls vertragliche Leistungen nicht oder nicht korrekt erbracht werden – etwa bei Nichterfüllung, Konkurs, Verzögerungen oder Mängeln nach der Abnahme.
In der Baupraxis werden Garantieurkunden häufig als abstrakte Solidarbürgschaft ausgestaltet: Der Garant (Bank oder Versicherung) zahlt bei formgültiger Inanspruchnahme, ohne zürst den Streit zwischen Bauherr und Unternehmer zu beurteilen. Danach werden allfällige Rückforderungen zwischen Unternehmer und Garant geregelt.
Das Dreiecksgeschäft am Bau
Bauherren möchten sich absichern. Sie wollen Gewissheit, dass ein Bauvorhaben vertragsgemäss fertiggestellt wird und dass allfällige Mängel auch Jahre später noch behoben werden.
Statt aber das Honorar des Handwerkers (den sogenannten Garantierückbehalt von oft 10 %) zurückzubehalten, wird eine Garantieurkunde / Solidarbürgschaft verlangt. Es entsteht ein Dreiecksgeschäft:
z.B. Ausführung, Anzahlung, Werkmängel, Rückbehalt.
bürgt finanziell und stellt die Urkunde aus.
kann Garantie im Bedarfsfall ziehen (gem. Urkunde).
Alle Baugarantie-Typen in der Schweiz (komplett)
Je nach Bauphase werden unterschiedliche Garantien gefordert. In der Praxis sind folgende Garantiearten üblich (teils unter unterschiedlichen Bezeichnungen in Ausschreibungen):
Sichert, dass der Anbieter sein Angebot nicht zurückzieht und bei Zuschlag den Vertrag unterzeichnet.
Sichert Akonto-/Vorauszahlungen des Bauherrn: Rückerstattung, falls Leistungen nicht erbracht werden.
Deckt das Risiko, dass Arbeiten nicht fertiggestellt werden (z.B. Konkurs). Der Bauherr sichert Mehrkosten ab.
In Ausschreibungen wird häufig „Vertragserfüllung“ verlangt – gemeint ist meist die Ausführungsgarantie.
Sichert die Behebung von Mängeln gemäss Werkvertrag (oft 2 bis 5 Jahre). Wichtig bei verdeckten Mängeln.
Ersetzt den Rückbehalt: Der Bauherr behält keinen Werklohn ein, bleibt aber gleichwertig abgesichert.
Typische Höhen & Laufzeiten (Orientierung)
Die exakten Werte stehen im Werkvertrag, in SIA-Bedingungen oder in der Ausschreibung. Als grobe Orientierung gelten oft folgende Bandbreiten:
| Garantieart | Typische Höhe | Typische Laufzeit |
|---|---|---|
| Bietungs-/Submissiongarantie | 1–3% der Offertsumme | bis Vergabe/Zuschlag |
| Anzahlungsgarantie | bis 100% der Anzahlung | bis Leistung erbracht |
| Ausführungs-/Erfüllungsgarantie | 5–10% der Auftragssumme | bis Abnahme |
| Werkgarantie / Mängel (SIA 118) | oft 10% (oder gem. Vertrag) | 2–5 Jahre nach Abnahme |
| Garantierückbehalt-Garantie | 5–10% des Werklohns | bis Ende Garantiefrist |
Werkgarantie nach SIA 118 – kurz und klar
Die Werkgarantie (Mängelgarantie) ist der Klassiker nach der Abnahme. Sie sichert den Bauherrn ab, falls innerhalb der Garantiezeit Mängel auftreten, weil die Vertragserfüllung nicht korrekt war – insbesondere dann, wenn das Bauunternehmen Mängel nicht beheben kann oder will (z.B. nach Konkurs).
Praxis-Check: Was wird abgesichert?
- Reparatur- und Nachbesserungskosten gem. Werkvertrag/SIA-Regime
- typische Laufzeiten: 2 bis 5 Jahre (vertraglich festgelegt)
- besonders relevant bei verdeckten Mängeln und Folgearbeiten
Bankgarantie vs. Kautionsversicherung
Traditionell gingen Handwerker für Baugarantien zu ihrer Hausbank. Doch Banken betrachten Garantien als Kreditgeschäft. Jeder ausgestellte Garantieschein blockiert Ihre Kreditlimite (Kontokorrent) oft im Verhältnis 1:1.
Das Problem der Bankgarantie: Wenn Sie 50'000 CHF als Werkgarantie stellen müssen, fehlen Ihnen diese 50'000 CHF in der Kreditlinie für Material, Lohnspitzen oder das nächste Projekt. Ihre Liquidität ist eingefroren.
- blockiert Kreditlimiten (oft 1:1)
- reduziert Finanzspielraum bei Wachstum
- kann Sicherheiten / Verpfandung erfordern
- Kreditlimiten bleiben frei
- Prämie statt Kapitalblockade
- hohe Akzeptanz bei Bauherr/öffentlicher Hand
Die Lösung der Versicherung: Schweizer Versicherungsgesellschaften bieten Kautions- und Garantieversicherungen an. Sie stellen Garantieurkunden aus, ohne dass Ihre Banklinie belastet wird. Sie zahlen eine Prämie für das ausgegebene Garantievolumen.
So funktioniert die Garantie in der Praxis
In der Praxis läuft es bei den meisten Anbietern ähnlich ab: Ein Rahmenvertrag (Limite) wird einmalig eingerichtet. Danach können Sie pro Baustelle die benötigte Garantieurkunde anfordern – oft digital.
Einmalige Prüfung (Unternehmenszahlen, Projektprofil, Erfahrungen). Daraus ergibt sich das maximale Garantievolumen.
Garantieart, Betrag, Laufzeit und Begünstigter gem. Vertrag erfassen – Urkunde wird ausgestellt.
Laufende Garantien, Engagements und Limiten im Blick – nach Projektende Garantien sauber freigeben oder auslaufen lassen.
Wo passt die GAV-Kaution hinein?
Die GAV-Kaution ist keine Bauherrensicherheit, sondern eine branchenbezogene Pflichtkaution (je nach Gesamtarbeitsvertrag). Sie dient der Absicherung von Ansprüchen der paritätischen Kommissionen (z.B. bei Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen).
Für Handwerksbetriebe ist entscheidend: GAV-Kaution und Baugarantien laufen parallel – und beide können über einen Rahmen bei einer Versicherung abgewickelt werden, damit Banklinien frei bleiben.
Häufige Fragen (kurz beantwortet)
Welche Garantie wird am häufigsten verlangt?
In der Praxis sind Ausführungs-/Erfüllungsgarantie (bis Abnahme) und Werkgarantie (nach Abnahme) am häufigsten. Dazu kommt oft die Garantie für den Garantierückbehalt, damit kein Werklohn blockiert wird.
Warum steht in der Urkunde „auf erstes Verlangen“?
Damit der Bauherr im Bedarfsfall schnell abgesichert ist. Der Garant zahlt bei formgerechter Inanspruchnahme. Streitigkeiten werden anschliessend zwischen Unternehmer und Garant geklärt – deshalb ist eine saubere Dokumentation wichtig.
Was brauche ich für eine schnelle Ausstellung?
- Werkvertrag / Ausschreibung (mit Garantieart, Betrag, Laufzeit)
- Daten des Begünstigten (Bauherr/GU/öffentliche Stelle)
- Projektbezeichnung & Referenz/Bestellnummer
- Unternehmensunterlagen für den Rahmen (einmalig)
Profi-Tipp für Handwerker
Nutzen Sie einen Bürge-/Garantie-Rahmenvertrag. Sie prüfen einmalig Ihre Bonität und können danach Garantieurkunden für neü Projekte (auch GAV-Kautionen) einfach online anfordern. So bleiben Sie schnell, liquide und konkurrenzfähig.
Fazit: Trennen Sie Kredite und Kautionen
Clevere Unternehmer nutzen Banken für Kredite (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Investitionen) und Versicherungen für Kautionen und Garantien. Mit einer Kautionsversicherung stellen Sie sicher, dass Sie für neü Aufträge stets handlungsfähig bleiben, ohne dem Bauherrn Sicherheiten verwehren zu müssen.
Befreien Sie Ihre Kreditlimite!
Ob GAV-Kaution, Ausführungsgarantie oder Werkgarantie (SIA 118): Wir lösen Ihre Kautionsfragen, damit Sie sich aufs Bauen konzentrieren können.
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