Sie führen als Handwerksbetrieb Arbeiten in der Schweiz aus und haben plötzlich ein Schreiben der "Zentralen Kautions-Verwaltungsstelle" (ZKVS) im Briefkasten? Keine Sorge, das ist kein Betrug. Es geht um die gesetzlich vorgeschriebene GAV-Kaution. Wir erklären, was Sie jetzt tun müssen.
Was ist die ZKVS?
Die Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz (ZKVS) mit Sitz in Pratteln verwaltet im Auftrag der sogenannten "Paritätischen Kommissionen" die Kautionen in der Schweiz. Sie ist das Inkassobüro des Schweizer Handwerks, wenn es um die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge (GAV) geht.
Der Zweck der Kaution ist einfach: Sie dient als finanzielle Sicherheit für allfällige Konventionalstrafen, Kontrollkosten oder Beiträge an die Berufsbildung. Wenn ein Betrieb gegen die Arbeitsbedingungen (z.B. Mindestlöhne, Arbeitszeiten) verstösst, wird die Strafe direkt von dieser Kaution abgezogen.
Wichtige Frist!
Die Kaution muss zwingend vor Beginn der Arbeiten geleistet werden. Starten Sie die Arbeit auf der Baustelle ohne hinterlegte Kaution, drohen sofortige Konventionalstrafen, auch wenn Sie noch kein Aufforderungsschreiben der ZKVS erhalten haben.
Wen betrifft die Kautionspflicht?
Die Pflicht betrifft sowohl inländische als auch ausländische Betriebe (Entsendebetriebe), sobald sie in der Schweiz in einer dem GAV unterstellten Branche tätig werden. Die Kaution muss pro Betrieb (nicht pro Auftrag!) nur einmal in der Schweiz hinterlegt werden.
Übersicht: Paritätische Kommissionen & Links
Fast alle Handwerksbranchen haben eigene Kommissionen (PLK/PBK/ZPBK). Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Branchen und den Direktlinks zu den offiziellen Stellen, um sich über GAV-Details zu informieren:
| Branche / Gewerk | Zuständige Kommission | Website (Link) |
|---|---|---|
| Maler- & Gipsergewerbe | Zentralparitätische Kommission (ZPBK) | www.zpbk.ch |
| Gebäudetechnik (Heizung/Sanitär) | PLK Gebäudetechnik | www.plk-gebaeudetechnik.ch |
| Metallbau & Metallgewerbe | PLK Metallgewerbe (PLKM) | www.plkm.ch |
| Gebäudehülle & Dachdecker | PLK Gebäudehülle | www.plk-gebaeudehuelle.ch |
| Isoliergewerbe | PLK Isoliergewerbe | www.plk-isoliergewerbe.ch |
| Ausbaugewerbe (Decken-/Innenausbau) | PLK Decken- und Innenausbau | www.plk-decken.ch |
| Plattenleger & Fliesenleger | PLK Plattenlegergewerbe | www.plk-platten.ch |
Der Fehler: Geld auf dem Sperrkonto blockieren
Die ZKVS fordert in der Regel eine Kaution zwischen CHF 5'000.– und 20'000.–. Viele Betriebe zahlen diesen Betrag einfach auf das angegebene Sperrkonto der ZKVS ein. Das ist zwar der einfachste, aber betriebswirtschaftlich der schlechteste Weg.
Warum? Weil dieses Geld oft für Monate oder Jahre (bei Entsendebetrieben mindestens 6 Monate nach Beendigung der Arbeiten) blockiert ist. Ihnen fehlt wichtige Liquidität für Löhne, Material oder Investitionen.
Die clevere Lösung: Die Kautionsbürgschaft
Statt das eigene Kapital zu binden, akzeptiert die ZKVS auch eine Garantieurkunde einer FINMA-unterstellten Versicherung.
Genau hier kommen wir ins Spiel: gav-kaution.ch (ein Service der goInsure AG) stellt diese Versicherung für Sie aus. Sie zahlen lediglich eine kleine jährliche Prämie, und wir übermitteln die Bürgschaftsurkunde direkt an die ZKVS. Ihr Eigenkapital bleibt frei und Sie erfüllen die gesetzliche Pflicht innerhalb weniger Tage.
Befreien Sie Ihre Liquidität!
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